Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
für den Aquapark im Strandbad Losheim,
Betreiber Trick17, Stand: 15.05.25
- Mit dem Kauf eines Tickets werden die AGBs / Nutzungsbedingungen des Aquaparks Losheim akzeptiert.
- Das Betreten des Aquaparks erfolgt auf eigene Gefahr
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein Ticket kaufen
- Die Sicherheitshinweise auf den einzelnen Elementen sind zu beachten
- Die Benutzung ist nur für geübte Schwimmer gestattet (mindestens Seepferdchen)
- Mindestalter für die Benutzung des Aquaparks: 6 Jahre
- Wir bitten um Rücksichtnahme gegenüber kleineren/ schwächeren Nutzern, Stoßen und Schubsen anderer Personen ist untersagt
- Mindestgröße für die Benutzung des Aquaparks: 1,20m
- Es besteht Schwimmwestenpflicht, die Westen werden kostenlos bereitgestellt, mitgebrachte Westen sind nicht erlaubt
- Die Nutzung des Aquaparks ist nur mit gültigem Ticket und ausschließlich während der Öffnungszeiten gestattet.
- Das Tauchen unter die Aquapark Elemente ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt
- Vor der Benutzung des Aquaparks müssen alle scharfkantigen persönlichen Gegenstände wie Uhren, Ringe etc. ausgezogen werden und können an der Aquapark Kasse deponiert werden.
- Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen, bei vorzeitiger Rückkehr erfolgt keine anteilige Refundierung des Preises. Jeder Nutzer erhält ein Armband, auf dem die Rückkehrzeit notiert wird, die Einhaltung des Zeitfensters obliegt dem Nutzer.
- Der Nutzer haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Nutzungsbedingungen resultieren. Im Falle einer Beschädigung ist vom Nutzer volle Genugtuung zu leisten.
- Rauchen sowie Essen und Trinken im Wasserpark ist verboten
- Den Anweisungen des Betreiberpersonals ist unbedingt Folge zu leisten
- Kein Zugang unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer Drogen
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände
- Der Betreiber kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für jegliche Unfälle oder Verletzungen, die aus unsachgemäßer Benutzung des Aquaparks bzw. der Nichteinhaltung der obigen Sicherheitsregeln resultieren.
- Der Betreiber hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für etwaige Schäden aufkommt.